Zugang zur HEP-Ausbildung

Fachoberschulreife (= Realschulabschluss)

UND
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren (z.B. Kinderpfleger*in (m/w/d) oder Sozialassistent*in (m/w/d)

ODER

Fachoberschulreife (=Realschulabschluss)

UND
einschlägiger vollzeitschulischer Bildungsgang, der zum Erwerb der Fachhochschulreife führt (z.B. zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen mit integriertem einjährigen Praktikum)

ODER

Bewerber*innen mit einem einschlägigen Berufsabschluss (d.h. z.B. Berufswechsler) und Bewerber*innen mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Dieser Bewerberkreis muss einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. FSJ bei Heilerziehungspflegern in Behindertenwerkstätten oder -heimen bzw. bei Erziehern im Kindergarten oder Kinderheim) im Umfang von mindestens 6 Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (Teilzeit) nachweisen, die zusammenhängend (also nicht verteilt auf mehrere Jahre) absolviert worden sein müssen.

UND

ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung