UN-Konvention
Zum 26. März 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte umfasst, in Kraft getreten.
Die LVR-HPH-Netze, als Erbringer von Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung, verfolgen seit ihrem Bestehen innovative Ansätze bei ihrer Angebotsgestaltung und entsprechen mit ihrem Leitbild schon seit Jahren den in Artikel 3 der UN-Konvention formulierten allgemeinen Grundsätzen.
Wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrem Leitbild der Inklusion, Teilhabe und größtmöglichen Selbstbestimmung zur Richtschnur für unser Handeln gemacht. 2010 haben wir in einem Rahmenkonzept für die besonders relevanten Regelungen des Grundrechtskataloges der Artikel 5 - 30 der UN-Konvention - auch im Hinblick auf die Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetzes - WTG - für unseren Aufgabenbereich den Umsetzungsstand dargestellt, Handlungsfelder aufgezeigt und Umsetzungsperspektiven durch geeignete Maßnahmen benannt.
Aus dem Blickwinkel der Unterstützer von Menschen mit geistiger Behinderung - vor allem solchen mit hohem Unterstützungsbedarf bei der Lebensgestaltung und Lebensbewältigung - haben wir die Risiken und Problemstellungen besonders betrachtet, damit Inklusion gelingt und die Lebensqualität für die betroffenen Personen verbessert und nicht geschmälert wird.
Gerade Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf bedürfen beständiger und intensiver Begleitung, um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und inklusive Angebote z.B. im Freizeitbereich nutzen zu können, wofür aber zunehmend weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Dieser Personenkreis benötigt auch weiterhin gute Fürsprecher und ausreichend Fachkräfte, um jene Rechte zu erkennen, zu vertreten und umzusetzen, wie sie in der UN-Konvention für alle Menschen mit Behinderung formuliert sind.