Mitreden
Bewohnerbeitäte (BBR) für die betreuten Wohngemeinschaften
Alle Kundinnen und Kunden unserer betreuten Wohngemeinschaften werden durch gewählte Bewohnerbeiräte vertreten.
Die Mitglieder werden gewählt von der Bewohnerschaft aus den Regionen, für die sie zuständig und tätig sind.
Unsere Bewohnerbeiräte (BBR) arbeiten nach den Richtlinien des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).
Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen, Meinungen oder Beschwerden zum Leben und Wohnen in der Einrichtung – aber auch Helfer in der Not für Bewohnerinnen und Bewohner.
Neben dem Mitspracherecht bei den Themen Freizeit, Verpflegung und Hausordnung gibt es viele Aufgaben des BBR, die das Leben der Bewohnerschaft in der Einrichtung beeinflussen können.
Gesprächspartner der BBR sind neben der Bewohnerschaft die Leitung der Einrichtung, die Heimaufsichten und der Träger LVR.
Für mehr Informationen rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine Email.